Montag, 19. Dezember 2011

Dichtheitsprüfung: neuer Gesetzentwurf im Januar 2012



Der Landtag wurde am 14.12.11 durch seinen Umweltausschuss dazu aufgefordert, die Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen (§ 61 a LWG NRW) durch die Landesregierung aussetzen zu lassen. Auch in Geilenkirchen hatte es in der Vergangenheit viele Fragen zur Dichtheitsprüfung gegeben. Zudem hatte sich der Umwelt- und Bauausschuss bereits mit einem Satzungsentwurf beschäftigt, die Entscheidung aber vertagt, weil sich die Anzeichen für eine Neufassung verstärkten.

Umweltminister Remmel kündigte am 14.12.11 an, dass im Januar 2012 ein Gesetzentwurf zur Änderung des § 61 vorgelegt werden soll. In diesem Gesetzentwurf soll auch der Erlass einer Rechtsverordnung vorgesehen werden, der dann vom Landtag zugestimmt werden muss.

Der Städte- und Gemeindebund NRW hat deshalb seinen Mitgliedskommunen empfohlen, zunächst diesen Gesetzentwurf abzuwarten und zwischenzeitlich keine Satzungen auf der Grundlage des § 61 zu erlassen, sofern dies nicht schon geschehen ist.
Für Geilenkirchen bedeutet dies, dass der Umwelt- und Bauausschuss sich erst dann wieder mit der Satzung beschäftigen wird, wenn das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist.

Grundstückseigentümer sollten Dichtheitsprüfungen vor der Landtagsentscheidung im 1. Quartal 2012 nicht in Auftrag geben.

Der Städte- und Gemeindebund weist aber vorsorglich darauf hin, dass defekte Abwasserleitungen auch auf Grundlage des Wasserhaushaltgesetzes des Bundes saniert werden müssen. Sollte deshalb jemand seine private Abwasserleitung zwischenzeitlich saniert haben, weil diese defekt war, besteht kein Ersatzanspruch gegen eine Stadt oder Gemeinde, weil der Grundstücksinhaber in diesem Fall seine gesetzliche Pflicht erfüllt hat, dass private Abwasserleitungen dicht sein müssen.

Das heißt im Klartext für die Stadt und die Grundstücksbesitzer: Erst einmal in Ruhe die Landtagsentscheidung abwarten.

1 Kommentare:

Hubertus Reidt hat gesagt…

Sehr geehrter Herr Fiedler,

bezogen Ihres Eintrag, möchte ich nachfolgendes ergänzen bzw. einmal klarstellen, inwieweit Ihre Aussagen nicht gänzlich zutreffen. Es ist halt nicht damit getan, das dem Bürger jetzt nahegelegt wird, das diese Prüfung vor dem Kippen bzw. bezogen eines Landesbescheid, folglich auszusetzen oder abzuwarten ist. Scheinbar wird in einzelnen Kommunen der §61a, nicht richtig angewendet.

Stellungnahme.
Die gesetzliche Grundlage des §61a ist rechtskräftig und wird mit großer Wahrscheinlichkeit auch nicht abgeschafft. Die alleinige Neuregelung wird wohlmöglich im Januar nur den Einzelfall abgrenzen, inwieweit der jeweilige Schadensfall zu bewerten ist. Breitgefächert verunsichert dem Bürger eigendlich nur diejenigen Kommentare, die ich hier entnehme bzw. welche durch Medienberichte breitgetragen werden. Sie wissen genau wie ich, das die Prüfung in GK ansteht. Ob jetzt dem Bürger irgendetwas zu vorweihnachtlichen Zeit zur Beruhigung ausgesagt wird, entspricht nicht den Tatsachen, das die Prüfung in GK momentan durchgeführt werden muss. Also ist es ihre Aufgabe, dem Bürger zu erklären, das aufgrund des momentanen Aussetzen, die Prüfung bis 2015 durchgeführt werden soll. Rein gesetzlich gesehen haben sie jetzt, durch das Abwarten bewirkt, das die Prüfung nach dem gültigen Landesgesetzt/Recht bis 2015 durchzuführen ist. Ich persönlich finde, das das den Bürger weiterhin verunsichert. Unteranderem muss auch mal gesagt werden, das sich kleiner bzw.größere Unternehmen auf diese Tätigkeit speziallisiert haben und momentan, einen wirtschaftlichen Tiefpunkt erreichen, wo ggf. Personalabbau besteht. Leider verstehe ich nicht, warum und weshalb hier noch Unklarheiten bestehen. Es gibt einen klaren Gesetzentwurf und umfangreiche Informationen vom land NRW. Warum tut sich GK und umliegende Kommunen so schwer damit. Hat das nur politisches Interesse???. Bezogen meiner bereits durchgeführten Prüfungen, konnte ich diverse Konzepte erarbeiten, die rein wirtschaftlich gesehen, für den Bürger ertraglich waren, woran er vorher nicht geglaubt hatte. Ich weiß aber auch, das einige Kollegen nur den Wert auf die eigendliche Reparatur legen, weil diese teilweise nicht überprüfbar ist und zum anderen für den Handwerker vom großen Interesse ist. Ich persönlich lege nur Wert auf die reine Prüfung und werde im Anschluss der Prüfung dem Auftraggeber mitteilen, inweiweit rein bautechnisch gesehen, eine wirtschaftliche Reparaturlösung vorzunehmen ist. Ich denke, da habe ich mich neutral und fair bewegt, wo mir keiner nachsagen kann, das hier nur eine Abzocke in Betracht gezogen worden ist.

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